Pflege-Informationen

Was Sie schon immer über Pflege und Pflegekosten wissen wollten ....

Ein Pflegefall: Was nun?

Ein Pflegefall zu werden, ist für Betroffene und ihre Familien ein großer Einschnitt. Es gibt viele Fragen, viel zu klären und zu entscheiden. Und deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten einige erste Antworten geben.

Welche Heimformen gibt es?

Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe werden traditionell in folgende Heimarten eingeteilt: Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. In jüngerer Zeit hinzugekommen sind Angebote des so genannten "Betreuten Wohnens".

Auch im dritten Lebensabschnitt ist es von größter Bedeutung, sich gut aufgehoben zu fühlen. Deshalb ist ein Pflegeheim eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Aber das ist noch mehr: Im Idealfall sind Sie umgeben von Menschen, mit denen Sie sich verstehen. Das alles in der Gewissheit, bei nachlassenden eigenen Kräften von anderen unterstützt zu werden.

Was muss ich bei der Auswahl einer Einrichtung beachten?

Folgende Fragen treten bei der sorgfältigen Auswahl eines Pflegeheimes immer wieder auf:

  • Wie kann man Vorsorge für den Pflegefall treffen?
  • Wann ist häusliche Versorgung nicht mehr tragbar?
  • Wie wird der Heimplatz finanziert?
  • Wie findet man das passende Pflegeheim?
  • Wie gestaltet sich das Leben im Heim?

Übersicht über die Pflegegrade / Grade der Pflegebedürftigkeit

Die PG werden durch den Medizienischen Dienst der Krankenkassen ermittelt.

Die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des pflegebedürftigen Menschen werden dabei in sechs verschiedenen Bereichen bewertet. In den 6 verschiedenen Bereichen, z.B. Mobilität oder Selbstversorgung werden Punkte vergeben - erreicht werden können insgesamt 100 Punkte. Je nach erreichter Punktzahl wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt.

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
    Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
    Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht.
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
    Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. 
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
    Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht. 
  • Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
    Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht.

Zuschuss – wer bezahlt was?

Zugegeben – es ist gar noch so einfach, sich mit allen Richtlinien zurechtzufinden. Deshalb beraten wir Sie gern bei der Beantragung von Zuschüssen und anderen Vergünstigungen oder helfen beim Ausfüllen der Formulare.

Damit können Sie rechnen

Ihre Pflegekasse bezahlt zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:

  • Pflegegrad 1: 0,00 €
  • Pflegegrad 2: 805,00 €
  • Pflegegrad 3: 1319,00 €
  • Pflegegrad 4: 1855,00 €
  • Pflegegrad 5: 2096,00 €

Sie haben einen Pflegegrad für stationäre Pflege

Bei Beihilfeberechtigten wird privat abgerechnet. Sie reichen die Rechnungen zur Kostenerstattung bei Ihrer Beihilfestelle und privaten Krankenversicherung ein.

Weitere Vergünstigungen können Sie bei folgenden Stellen beantragen:

  • bei der Krankenkasse: Befreiung von Zuzahlungen (Voraussetzung: Zumutbarkeitsgrenze ist erreicht)
  • bei der Gemeinde: Befreiung von den Rundfunkgebühren (Voraussetzung: Wohnen im Heim beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen, bei der Bemessung des Wohngelds, bei Steuerfreibeträgen (Voraussetzung: ärztliche Bestätigung der Behinderung)
  • bei der Samtgemeinde: (Rathaus, Wohngeldstelle) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Voraussetzung: Empfänger von Heimkostenhilfe)

Die notwendigen Formulare könne Sie  auch bei uns erhalten - fragen Sie bitte einfach nach!

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